Kirchgeld/ Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird direkt mit der Lohnsteuer eingezogen und kommt der Landeskriche zu Gute. Diese verwendet die Kirchensteuer in unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Ein wichtiger und großer Posten sind die Bezahlung der Mitarbeiter und die Hilfe zur Erhaltung der Gebäude. Wenn Sie keine Lohnsteuer zahlen, zahlen sie auch keine Kirchensteuer.
Das Kirchgeld (Gemeindebeitrag) bleibt im Unterschied zur Kirchensteuer, die nur von Erwerbstätigen erbracht wird, zu 100% in unserer Kirchengemeinde. Der Gemeindebeitrag von allen Gemeindegliedern gezahlt.
Die meisten Mittel für die Gemeindearbeit, für die Bezahlung unserer nebenamtlichen Mitarbeiter, für die Werterhaltung unserer Kirchen und Gebäude usw. müssen werden durch Spenden und mit dem Gemeindebeitrag aufgebracht.
Das Kirchgeld (Gemeindebeitrag) ist ein freiwilliger Beitrag, ohne den Gemeindearbeit bei uns aber nicht möglich wäre. Die unten veröffentlichten Tabellen sind von der Landeskirche vorgegebene Richtwerte, die Sie zur Orientierung nutzen können.
Sie können den Gemeindebeitrag auf folgendes Konto überweisen:
Evangelische Bank; Inhaber: Ev. Kirchenkreisverband Gera
IBAN: DE 70 5206 0410 0008 0021 18
Verwendungszweck: RT 1209, Gemeindebeitrag1. volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ähnlichen Leistungen, Gemeindeglieder ohne eigenes Einkommen 15,00 € jährlich.
2. Gemeindeglieder, welche nicht unter Nummer 1 fallen und neben dem Gemeindebeitrag/ Kirchgeld auch Kirchensteuer zahlen 42,00 € jährlich.
3. alle übrigen Gemeindeglieder einschließlich Rentner und Arbeitslosengeldempfänger, die keine Kirchensteuer zahlen, entsprechend ihrem Einkommen, einschließlich Renten und Arbeitslosengeld gemäß folgender Tabelle:
bis 600 € 36,00 € bis 700 € 42,00 € bis 800 € 48,00 € bis 900 € 54,00 € bis 1.000 € 60,00 € darüber je 100,00 € Einkommen 6,00 € jährlich zusätzlich. Wir danken an dieser Stelle für Ihre Hilfe und Unterstützung, die Sie mit Ihrem Gemeindebeitrag leisten.