Zum Inhalt springen

Kirchengemeinde Fraureuth

Gemeinschaft erleben!

Aktuelle Informationen

Liebe Gemeindeglieder, werte Gäste unserer Kirchengemeinde:

Mit Corona sowie Erkältungs- und Grippewellen werden wir es auch in Zukunft zu tun haben. Wir bitten Sie, auch weiterhin die geltenden Hygienestandarts im Umgang miteinander zu beachten und einzuhalten, um potentiellen Krankheitserregern keine Angriffspunkte zu bieten.

Ihr Gemeindekirchenrat

Die Friedhofsverwaltung Fraureuth informiert:

Information der Friedhofsverwaltung zum Urnenhain:
Die gesetzlich vorgeschriebene Liegezeit bei Urnenbestattungen beträgt auf dem Fraureuther Friedhof 20 Jahre. Im Urnenhain erfolgten die ersten Bestattungen im Jahr 2000. Da der Platz für die Aufstellung neuer Stelen im Urnenhain nicht mehr gegeben ist, hat der Gemeindekirchenrat beschlossen, beginnend mit den Stelen aus dem Jahr 2000, die Gedenksteine durch Neue zu ersetzten. Das ist aus der Sicht von Gemeinde-kirchenrat und Friedhofsverwaltung auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber denen, die eine Urnen-grabstätte in Nutzung haben und diese nach Ablauf der 20 Jahre Liegezeit kostenpflichtig verlängern müs-sen, wenn sie eine längere Liegezeit wünschen. Eine Verlängerung der Liegezeit ist aus organisatorischen Gründen im Urnenhain generell nicht möglich. Da wir einen Vorlauf von 5 Jahren zur gesetzlichen Liegezeit haben, ist nicht zu befürchten, dass Stelen vor Ablauf der 20 Jahre ausgetauscht werden.
Die beigesetzten Urnen bleiben dabei unberührt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, der Gemeindekirchenrat und die Friedhofsverwaltung Fraureuth.
die Friedhofsverwaltung

 

Bekanntmachung
Auf der Gemeinschaftsanlage „Urnenhain“ hat die Anzahl von Figuren auf den Stelen überhandgenommen. Der ursprüngliche Charakter hat sich nach unserer Ansicht negativ verändert. Dies empfinden auch viele Besucher des Urnenhains.
Da es sich um eine Gemeinschaftsgrabanlage handelt und es kein Anrecht auf eine eigene Grabgestaltung gibt, hat der Friedhofsträger des Fraureuther Friedhofs beschlossen, dass ein Ablegen bzw. Abstellen von Figuren und Gegenständen auf den Stelen des Urnenhains untersagt wird.
Die abgeräumten Figuren verbleiben noch einige Zeit am Rand der Anlage. Jeder hat die Möglichkeit, seine Figuren abzuholen.
Blumenschmuck und Grablichter dürfen auch weiterhin vor den Stelen abgelegt werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
der Gemeindekirchenrat der ev./luth. Kirchengemeinde Fraureuth
die Friedhofsverwaltung

Der Gemeindekirchenrat der ev./luth. Kirchengemeinde Fraureuth
Mitglieder
Marit Weilbach de Farfan – Vorsitzende
Andreas Eismann – 1. Stellvertreter
Tobias Ziehr – 2. Stellvertreter
Thomas Berg
Karl-Heinz Eibisch
Jasmin Linke
Andreas Theuring
Volker Ziehr
Pfarrer Michael Schütt

Als Stellvertreter arbeiten:
Andreas Moese
Florian Eismann

Die Losung von heute

Die Losungensdatei von diesem Jahr konnte nicht gefunden werden. Weitere Infos in der ReadMe.md des Plugins.

Aktueller Gemeindebrief